E-Mail 040 / 300 68 71 0 Anfahrt Kanzlei Facebook Abfindungsrechner Kündigung Abfindung einfach erklärt
★ ★ ★ ★ ★
Über 350 Bewertungen auf ProvenExpert.com
lesen Sie mehr

Absprachen bei KFZ-Reparaturen wettbewerbswidrig

Preisabsprachen zwischen Versicherungen und KFZ-Werkstätten über Reparaturkosten für die versicherten Fahrzeuge stellen eine wettbewerbswidrige und damit verbotene Handlung dar.


Zu diesem, auch für deutsche Versicherer und Werkstätten verbindlichen Urteil, gelangte der Europäische Gerichtshof im Fall ungarischer Versicherungen. Diese trafen einmal im Jahr mit Vertragswerkstätten Absprachen über die Tarife für Schadensreparaturen. Parallel dazu verpflichteten sich die Händler zur Anpreisung der Versicherungen bei ihren Kunden.

Der EUGH führte aus, dass eine so getroffene Vereinbarung innerhalb einer Branche schon ihrer Natur nach schädlich für das Funktionieren des Wettbewerbs und damit verboten ist. Ob im Einzelfall Auswirkungen auf den Markt vorliegen ist dabei unbeachtlich. Zwar handelt es sich in dem konkreten Fall um die Verbindung zweier unabhängiger Branchen (Versicherungsvertrieb und KFZ-Reparatur), aus welcher nicht automatisch eine Wettbewerbsverzerrung folgen muss. Jedoch kommt einer solchen ,,vertikalen' Verbindung bei der Frage nach einer Beurteilung der Wettbewerbswidrigkeit eine besondere Relevanz zu. Dementsprechend hat das ungarische Gericht jetzt zu prüfen, ob die Vereinbarung der Festpreise für Reparaturen zu einer erheblichen Schwächung oder gar Beseitigung des Wettbewerbs führt und ob dies den Versicherungen bewusst war. Selbiges gilt auch für die KFZ-Versicherungen. Darüber hinaus ist bei diesen zu prüfen, ob die nationalen Vorschriften die Unabhängigkeit der Versicherungsmakler von den Versicherern vorsehen. In einem solchen Fall ist ebenfalls von einer wettbewerbswidrigen Absprache auszugehen.
 
Europäischer Gerichtshof, Urteil EUGH C 32 11 vom 14.03.2013
Normen: Art. 101 I AEUV
[bns]
 

Headoffice Hamburg City

Elbchaussee 16
22765 Hamburg
Tel: 040 / 300 68 71 0
Fax: 040 / 300 68 71 999

Büro City Neuer Wall

Neuer Wall 71
20354 Hamburg
Tel: 040 / 300 68 71 0
Fax: 040 / 300 68 71 999

Büro Hamburg Süderelbe

Aue-Hauptdeich 21
21129 Hamburg
Tel: 040 / 74 21 46 95
Fax: 040 / 74 21 46 94

Büro Landkreis Stade

Ostfeld 11a
21635 Jork
Tel: 040 / 74 21 46 95
Fax: 040 / 74 21 46 94

hmbg-hcht 2024-11-24 wid-153 drtm-bns 2024-11-24
Fachanwalt Vorruhestand Hamburg, Kuendigung lang andauernde Erkrankung Hamburg, Rechtsanwalt Arbeitsvertrag Hamburg, Fachanwaelte Arbeitsrecht Hamburg, Rechtsanwaelte Arbeitsrecht Hamburg, Anwalt Abfindung Hamburg, Sperrzeit nach Kuendigung Hamburg, Krankheitsbedingte Kuendigung Hamburg, Rechtsanwalt Kuendigung Hamburg, Arbeitsvertrag pruefen Hamburg