E-Mail 040 / 300 68 71 0 Anfahrt Kanzlei Facebook Abfindungsrechner Kündigung Abfindung einfach erklärt
★ ★ ★ ★ ★
Über 350 Bewertungen auf ProvenExpert.com
lesen Sie mehr

Erneute Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung bereits nach zwei Jahren

Gläubiger können ohne besondere Gründe bereits zwei Jahre nach der Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung eine erneute Abgabe durch den Schuldner verlangen.


Das Gericht führte seine Entscheidung auf eine entsprechend lautende Gesetzesänderung vom 01.01.2013 zurück und wies darauf hin, dass diese neue und um ein Jahr kürzere Frist auch auf Altfälle vor der Gesetzesänderung anzuwenden ist. Macht der die Auskunft fordernde darüber hinaus glaubhaft, dass bei dem Schuldner zwischenzeitlich eine wesentliche Änderung der Vermögensverhältnisse eingetreten ist, so kann die erneute Abgabe auch schon vor dem Ablauf von zwei Jahren gefordert werden.
 
Landgericht Ansbach, Urteil LG AN 1 T 573 13 vom 28.05.2013
Normen: § 802d ZPO
[bns]
 

Headoffice Hamburg City

Elbchaussee 16
22765 Hamburg
Tel: 040 / 300 68 71 0
Fax: 040 / 300 68 71 999

Büro City Neuer Wall

Neuer Wall 71
20354 Hamburg
Tel: 040 / 300 68 71 0
Fax: 040 / 300 68 71 999

Büro Hamburg Süderelbe

Aue-Hauptdeich 21
21129 Hamburg
Tel: 040 / 74 21 46 95
Fax: 040 / 74 21 46 94

Büro Landkreis Stade

Ostfeld 11a
21635 Jork
Tel: 040 / 74 21 46 95
Fax: 040 / 74 21 46 94

hmbg-hcht 2024-11-23 wid-153 drtm-bns 2024-11-23
Fachanwalt Aenderungskuendigung Hamburg, Pflichtverletzung Hamburg, Anstellungsvertrag Hamburg, Kuendigungsschutzklage Hamburg, Arbeitsrecht Arbeitnehmer Hamburg, Mehrarbeit Hamburg, Anwalt Arbeitsrecht Hamburg, Rechtsanwalt Kuendigungsschutzklage Hamburg, Anwalt Arbeitsrecht Hamburg, Rechtsanwalt Aenderungskuendigung Hamburg