E-Mail 040 / 300 68 71 0 Anfahrt Kanzlei Facebook Abfindungsrechner Kündigung Abfindung einfach erklärt
★ ★ ★ ★ ★
Über 300 Bewertungen auf ProvenExpert.com
lesen Sie mehr

Zur verdeckten Observation durch Versicherung

Eine Versicherung darf ihren Kunden observieren, wenn konkrete tatsächliche Anhaltspunkte für einen nicht unbedeutenden Verstoß gegen die Versicherungsbedingungen durch den Kunden vorliegen.


Der betroffene Versicherungsnehmer hatte gegenüber seiner Versicherung die Aussage getätigt, dass er krankheitsbedingt nur noch in einem minimalen Umfang arbeitsfähig sein würde. Eine Internetrecherche durch die Versicherung nährte jedoch den Verdacht, dass diese Angaben nicht den Tatsachen entsprachen. Diese Recherche ließ nicht nur auf eine umfassende Tätigkeit als Geschäftsführer schließen, sondern brachte auch zu Tage, dass der Versicherungsnehmer trotz angeblicher umfassender körperlicher Leiden Motorradrennen fuhr. Aus diesem Grund ließ die Versicherung ihren Versicherungsnehmer durch ein externes Unternehmen verdeckt observieren. Hiergegen richtete sich der Versicherungsnehmer erfolglos mit einer Unterlassungsklage.

Das Gericht wies darauf hin, dass eine verdeckte Observierung des Vertragspartners grundsätzlich unzulässig ist. Etwas anderes gilt jedoch bei einem tatsächlich begründeten Verdacht, dass der Versicherungsnehmer gegen seine Pflichten aus dem Versicherungsvertrag verstößt und die Versicherung keine andere Möglichkeit sieht die erforderlichen Erkenntnisse auf einem anderen Wege zu erhalten. Dabei ist das Interesse der Versicherung an wahrheitsgemäßen Angaben und Erkenntnissen mit dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht des Versicherungsnehmers abzuwiegen und vor diesem Hintergrund auf die Verhältnismäßigkeit zu geben.

In dem zugrunde liegenden Sachverhalt entschied das Gericht aufgrund der gegebenen Erkenntnisse zu Gunsten der Versicherung.
 
Oberlandesgericht Köln, Urteil OLG K 20 U 98 12 vom 03.08.2012
Normen: §§ 1004, 823 I, 241 II BGB
[bns]
 

Headoffice Hamburg City

Elbchaussee 16
22765 Hamburg
Tel: 040 / 300 68 71 0
Fax: 040 / 300 68 71 999

Büro City Neuer Wall

Neuer Wall 71
20354 Hamburg
Tel: 040 / 300 68 71 0
Fax: 040 / 300 68 71 999

Büro Hamburg Süderelbe

Aue-Hauptdeich 21
21129 Hamburg
Tel: 040 / 74 21 46 95
Fax: 040 / 74 21 46 94

Büro Landkreis Stade

Ostfeld 11a
21635 Jork
Tel: 040 / 74 21 46 95
Fax: 040 / 74 21 46 94

hmbg-hcht 2024-03-29 wid-153 drtm-bns 2024-03-29
Abmahnung Hamburg, ausserordentliche verhaltensbedingte Kuendigung Hamburg, Rechtsanwalt Aenderungskuendigung Hamburg, Anwaelte Arbeitsrecht Hamburg, Fachanwalt Kuendigungsschutzklage Hamburg, Kuendigung lang andauernde Erkrankung Hamburg, Anwalt Vorruhestand Hamburg, Arbeitnehmer Arbeitsrecht Hamburg, Betriebsvereinbarung Hamburg, Arbeitsrecht Gleichbehandlungsgesetz