E-Mail 040 / 300 68 71 0 Anfahrt Kanzlei Facebook Abfindungsrechner Kündigung Abfindung einfach erklärt
★ ★ ★ ★ ★
Über 350 Bewertungen auf ProvenExpert.com
lesen Sie mehr

Keine Pfändung eines Betriebskostenguthabens bei Hartz-IV

Da Betriebskostenguthaben eines Empfängers von Hartz IV mit den Sozialleistungen verrechnet werden, besteht für dieses Guthaben ein Pfändungsverbot.


Selbiges versuchte aber der Gläubiger eines Hartz IV-Empfängers, nachdem dieser von seinem Vermieter ein Betriebskostenguthaben erhalten hatte.

Wie schon zuvor das Landgericht Dresden verneinte auch der Bundesgerichtshof eine Pfändungsmöglichkeit für ein solches Guthaben.

Denn nach den gesetzlichen Regelungen wird ein Guthaben mit zukünftigen Sozialleistungen verrechnet. Würde man nun eine Pfändung zulassen, würde der Leistungsbezieher Gefahr laufen unter das gesetzliche Existenzminimum abzusinken.
 
Bundesgerichtshof, Urteil BGH IX ZR 310 12 vom 20.06.2013
Normen: §§ 19 I, 20 I, 22 III SGB II, § 556 III BGB
[bns]
 

Headoffice Hamburg City

Elbchaussee 16
22765 Hamburg
Tel: 040 / 300 68 71 0
Fax: 040 / 300 68 71 999

Büro City Neuer Wall

Neuer Wall 71
20354 Hamburg
Tel: 040 / 300 68 71 0
Fax: 040 / 300 68 71 999

Büro Hamburg Süderelbe

Aue-Hauptdeich 21
21129 Hamburg
Tel: 040 / 74 21 46 95
Fax: 040 / 74 21 46 94

Büro Landkreis Stade

Ostfeld 11a
21635 Jork
Tel: 040 / 74 21 46 95
Fax: 040 / 74 21 46 94

hmbg-hcht 2024-11-22 wid-153 drtm-bns 2024-11-22
Fachanwalt Aenderungskuendigung Hamburg, Rechtsanwalt Arbeitsvertrag Hamburg, Anwalt Abfindung Hamburg, Verhaltensbedingte Kuendigung Hamburg, Verschwiegenheitspflicht Hamburg, Vorruhestand Hamburg, Arbeitsvertrag Hamburg, Kuendigung Hamburg, Arbeitsrecht Arbeitnehmer Hamburg, Rechtsanwalt Kuendigungsschutzklage Hamburg