E-Mail 040 / 300 68 71 0 Anfahrt Kanzlei Facebook Abfindungsrechner Kündigung Abfindung einfach erklärt
★ ★ ★ ★ ★
Über 300 Bewertungen auf ProvenExpert.com
lesen Sie mehr

Keine Untervermietung an Touristen

Die Vermietung der eigenen Räumlichkeiten an Touristen hat sich in den vergangenen Jahren zu einer beliebten Möglichkeit entwickelt, um die eigenen Fixkosten zu senken.

Touristen greifen gerne auf die private Unterkunft zurück, weil sie günstigen Wohnraum in einer oftmals zentralen Lage des gewünschten Reiseziels wünschen. Die Online-Angebote sind dabei ganz verschieden. So genügt dem einen Reisenden die Schlafcouch im Durchgangszimmer der Studenten-WG für 10 Euro pro Nacht, wohingegen der andere Urlauber die Luxusimmobilie zu deutlich höheren Konditionen bevorzugt.

Zumindest im Hinblick auf Mietwohnungen hat der Bundesgerichtshof dieser Form der Touristenbeherbergung nun deutliche Grenzen gesetzt.

Selbst wenn der Vermieter dem Mieter die Möglichkeit zur Untervermietung gestattet hat, kann daraus nicht geschlossen werden, dass der Vermieter mit einer oft nur kurzweiligen Untervermietung an Touristen einverstanden ist. Denn bei der Untervermietung ist regelmäßig von einer längerfristigen Verweildauer des Untermieters auszugehen. Eine Vermietung an Touristen ist bei einer solchen einfachen Erlaubnis zur Untervermietung deshalb nicht statthaft.

Anmerkung: Da eine Untervermietung von Wohnraum oftmals standardmäßig in Mietverträgen ausgeschlossen wird, dürfte das Urteil bei einer fehlenden Genehmigung erst Recht einer solchen Form der Touristenbeherbergung widersprechen.
 
Bundesgerichtshof, Urteil BGH VIII ZR 210 13 vom 08.01.2014
Normen: § 553 I BGB
[bns]
 

Headoffice Hamburg City

Elbchaussee 16
22765 Hamburg
Tel: 040 / 300 68 71 0
Fax: 040 / 300 68 71 999

Büro City Neuer Wall

Neuer Wall 71
20354 Hamburg
Tel: 040 / 300 68 71 0
Fax: 040 / 300 68 71 999

Büro Hamburg Süderelbe

Aue-Hauptdeich 21
21129 Hamburg
Tel: 040 / 74 21 46 95
Fax: 040 / 74 21 46 94

Büro Landkreis Stade

Ostfeld 11a
21635 Jork
Tel: 040 / 74 21 46 95
Fax: 040 / 74 21 46 94

hmbg-hcht 2024-03-28 wid-153 drtm-bns 2024-03-28
Mehrarbeit Hamburg, Rechtsanwalt Arbeitsvertrag Hamburg, Anwalt Arbeitsrecht Hamburg, Pruefung Arbeitsvertrag Hamburg, Vorruhestand Hamburg, Arbeitsvertrag pruefen Hamburg, Verhaltensbedingte Kuendigung Hamburg, Rechtsanwalt Arbeitsrecht Hamburg, Verschwiegenheitspflicht Hamburg, Anwalt Aenderungskuendigung Hamburg