E-Mail 040 / 300 68 71 0 Anfahrt Kanzlei Facebook Abfindungsrechner Kündigung Abfindung einfach erklärt
★ ★ ★ ★ ★
Über 350 Bewertungen auf ProvenExpert.com
lesen Sie mehr

Schwerbehindertenvertreter muss auch bei Interessenkollision beteiligt werden

Ein Schwerbehindertenvertreter muss bei der Entscheidung über die Bewerbung eines Behinderten auch dann beteiligt werden, wenn er sich selbst auf die ausgeschriebene Stelle beworben hat.


In dem zugrunde liegenden Sachverhalt bewarben sich ein schwerbehinderter Arbeitnehmer (der zugleich stellvertretender Schwerbehindertenvertreter war) und der Schwerbehindertenvertreter selbst um freie Stellen als "Tischchef" in dem Casino ihres Arbeitgebers. Der Arbeitgeber sah hierin eine Interessenkollision und und schloss beide Vertreter von der Entscheidung über die Neubesetzung aus. Die Stellen wurden schließlich mit zwei anderen Bewerbern besetzt. Der Schwerbehinderte sah in dem Ausschluss des Schwerbehindertenvertreters eine Diskriminierung seiner eigenen Person und zog vor Gericht.

Dieses entschied, dass der Ausschluss des Schwerbehindertenvertreters durch den Arbeitgeber rechtswidrig war. Denn die Schwerbehindertenvertretung hätte entsprechend der gesetzlichen Grundlage zwingend an der Besetzung der Stellen beteiligt werden müssen. Alternativ hätte bei der gleichzeitigen Bewerbung des Schwerbehindertenvertreters dem Kläger selbst das Recht zugestanden, einen Ausschluss des Vertreters bei Zweifeln an seiner Objektivität zu verlangen.

Vor diesem Hintergrund hat das zuständige Gericht nun zu klären, ob dem Schwerbehinderten eine Entschädigung zuzubilligen ist.
 
Bundesarbeitsgericht, Urteil BAG 8 AZR 574 12 vom 22.08.2013
Normen: § 81 I S.10 SGB IX
[bns]
 

Headoffice Hamburg City

Elbchaussee 16
22765 Hamburg
Tel: 040 / 300 68 71 0
Fax: 040 / 300 68 71 999

Büro City Neuer Wall

Neuer Wall 71
20354 Hamburg
Tel: 040 / 300 68 71 0
Fax: 040 / 300 68 71 999

Büro Hamburg Süderelbe

Aue-Hauptdeich 21
21129 Hamburg
Tel: 040 / 74 21 46 95
Fax: 040 / 74 21 46 94

Büro Landkreis Stade

Ostfeld 11a
21635 Jork
Tel: 040 / 74 21 46 95
Fax: 040 / 74 21 46 94

hmbg-hcht 2024-11-21 wid-149 drtm-bns 2024-11-21
Arbeitsrecht Gleichbehandlungsgesetz, Abmahnung Hamburg, Arbeitsvertrag Hamburg, Kuendigungsschutzklage Hamburg, Pruefung Arbeitsvertrag Hamburg, Kuendigungsschutz Hamburg, Anwalt Abmahnung Hamburg, Arbeitsrecht Arbeitnehmer Hamburg, Fachanwalt Vorruhestand Hamburg, Kanzlei Hamburg