E-Mail 040 / 300 68 71 0 Anfahrt Kanzlei Facebook Abfindungsrechner Kündigung Abfindung einfach erklärt
★ ★ ★ ★ ★
Über 350 Bewertungen auf ProvenExpert.com
lesen Sie mehr

Datenlöschung rechtfertigt fristlose Kündigung

Die bewusste Löschung von Arbeitgeberdaten zerstört das Vertrauen in die Integrität eines Arbeitnehmers in einem Maße, dass der Arbeitgeber zur fristlosen Kündigung berechtigt ist.


So die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Hessen im Fall eines angestellten Account-Managers, der sich im Zeitpunkt der Löschung mit seinem Arbeitgeber in Verhandlungen über eine Änderung bzw. Aufhebung seines Arbeitsvertrages befand. Über seinen Account löschte er insgesamt 374 Objekte, weshalb der Arbeitgeber ihm die fristlose_Kündigung erteilte.

Deren Wirksamkeit bestätigte das Gericht und wies begründend auf das zerstörte Vertrauensverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer hin. Denn die Daten standen unter der Verfügungsmacht des Arbeitgebers, weshalb der Account-Manager nicht zur Löschung berechtigt war, zumal sich aus diesem Handeln auch gravierende interne Probleme ergaben. Vor diesem Hintergrund bedurfte es auch keiner vorherigen Abmahnung.
 
Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil LAG HE 7 Sa 1060 10 vom 05.08.2013
Normen: § 626 BGB
[bns]
 

Headoffice Hamburg City

Elbchaussee 16
22765 Hamburg
Tel: 040 / 300 68 71 0
Fax: 040 / 300 68 71 999

Büro City Neuer Wall

Neuer Wall 71
20354 Hamburg
Tel: 040 / 300 68 71 0
Fax: 040 / 300 68 71 999

Büro Hamburg Süderelbe

Aue-Hauptdeich 21
21129 Hamburg
Tel: 040 / 74 21 46 95
Fax: 040 / 74 21 46 94

Büro Landkreis Stade

Ostfeld 11a
21635 Jork
Tel: 040 / 74 21 46 95
Fax: 040 / 74 21 46 94

hmbg-hcht 2024-11-24 wid-149 drtm-bns 2024-11-24
Fachanwaelte Arbeitsrecht Hamburg, Fachanwalt Vorruhestand Hamburg, ausserordentliche verhaltensbedingte Kuendigung Hamburg, Abmahnung Hamburg, Arbeitsvertrag Hamburg, Mobbing Hamburg, Aenderungskuendigung Hamburg, Sperrzeit nach Kuendigung Hamburg, Anwalt Arbeitsvertrag Hamburg, Kuendigung Hamburg