E-Mail 040 / 300 68 71 0 Anfahrt Kanzlei Facebook Abfindungsrechner Kündigung Abfindung einfach erklärt
★ ★ ★ ★ ★
Über 350 Bewertungen auf ProvenExpert.com
lesen Sie mehr

Flashmobs sind im Rahmen des Arbeitskampfes verfassungsgemäß

Der Aufruf einer Gewerkschaft zu einem streikbegleitenden ''Flashmob'' verstößt nicht gegen das grundgesetzlich verankerte Recht zum Arbeitskampf.

Die Koalitionen sind in der Wahl ihrer Mittel zur Erreichung der verfolgten Zwecke im Arbeitskampf grundsätzlich frei.

Die Zulässigkeit eines Mittels beurteilt sich alleine danach, ob das Mittel zur Erreichung des Zwecks verhältnismäßig ist und als solches als Mittel des Arbeitskampfes erkennbar ist und potentiell Geschädigte somit erkennen können, wo sie einen eventuellen Schadensersatzanspruch geltend machen können.
 
Bundesverfassungsgericht, Urteil BVerfG 1 BvR 3185 09 vom 26.03.2015
Normen: GG Art. 9 Abs. 3
[bns]
 

Headoffice Hamburg City

Elbchaussee 16
22765 Hamburg
Tel: 040 / 300 68 71 0
Fax: 040 / 300 68 71 999

Büro City Neuer Wall

Neuer Wall 71
20354 Hamburg
Tel: 040 / 300 68 71 0
Fax: 040 / 300 68 71 999

Büro Hamburg Süderelbe

Aue-Hauptdeich 21
21129 Hamburg
Tel: 040 / 74 21 46 95
Fax: 040 / 74 21 46 94

Büro Landkreis Stade

Ostfeld 11a
21635 Jork
Tel: 040 / 74 21 46 95
Fax: 040 / 74 21 46 94

hmbg-hcht 2024-11-24 wid-149 drtm-bns 2024-11-24
Fristlose Aenderungskuendigung Hamburg, Anwaelte Arbeitsrecht Hamburg, Abmahnung Hamburg, Anwalt Kuendigung Hamburg, ausserordentliche verhaltensbedingte Kuendigung Hamburg, Schutz vor Diskriminierung, Fachanwalt Arbeitsrecht Hamburg, Rechtsanwalt Aenderungskuendigung Hamburg, Fachanwalt Abmahnung Hamburg, Mehrarbeit Hamburg