E-Mail 040 / 300 68 71 0 Anfahrt Kanzlei Facebook Abfindungsrechner Kündigung Abfindung einfach erklärt
★ ★ ★ ★ ★
Über 350 Bewertungen auf ProvenExpert.com
lesen Sie mehr

Tragen vom Pilotenmützen muss für Männer und Frauen gleichermaßen gelten

Der Betriebsrat hat ein Mitentscheidungsrecht bei der Ausgestaltung von Vorschriften über die Dienstkleidung, wenn die Dienstkleidung dazu dient das Erscheinungsbild des Unternehmens nach außen hin zu fördern.

In dem entschiedenen Fall verpflichtete eine Fluggesellschaft ihre männlichen Piloten zum Tragen einer zur Uniform gehörenden Mütze. Das BAG entschied, dass der Betriebsrat in einem solchen Fall ein Mitbestimmungsrecht hat, weil Dienstkleidungsvorschriften, wenn sie das äußere Erscheinungsbild des Unternehmens fördern und in der Öffentlichkeit vereinheitlichen sollen, das Ordnungsverhalten der Arbeitnehmer im Betrieb berühren.

Bei Dienstkleidungsvorschriften gilt jedoch auch der Gleichbehandlungsgrundsatz, wonach Männer und Frauen bei der Dienstkleidung gleichermaßen zu behandeln sind. Demnach müssen weibliche und männliche Piloten gleichermaßen verpflichtet werden, die Dienstmütze bei der Arbeit zu tragen.
 
Bundesarbeitsgericht, Urteil BAG 1 AZR 1083 12 vom 30.09.2014
Normen: BetrVG § 87
[bns]
 

Headoffice Hamburg City

Elbchaussee 16
22765 Hamburg
Tel: 040 / 300 68 71 0
Fax: 040 / 300 68 71 999

Büro City Neuer Wall

Neuer Wall 71
20354 Hamburg
Tel: 040 / 300 68 71 0
Fax: 040 / 300 68 71 999

Büro Hamburg Süderelbe

Aue-Hauptdeich 21
21129 Hamburg
Tel: 040 / 74 21 46 95
Fax: 040 / 74 21 46 94

Büro Landkreis Stade

Ostfeld 11a
21635 Jork
Tel: 040 / 74 21 46 95
Fax: 040 / 74 21 46 94

hmbg-hcht 2024-11-21 wid-149 drtm-bns 2024-11-21
Personalabbau Hamburg, Abmahnung Hamburg, Kuendigungsschutzklage Hamburg, Anwalt Arbeitsvertrag Hamburg, Rechtsanwaelte Arbeitsrecht Hamburg, Anwaelte Arbeitsrecht Hamburg, Kuendigung Hamburg, Verschwiegenheitspflicht Hamburg, Vorruhestand Hamburg, Fachanwaelte Arbeitsrecht Hamburg