E-Mail 040 / 300 68 71 0 Anfahrt Kanzlei Facebook Abfindungsrechner Kündigung Abfindung einfach erklärt
★ ★ ★ ★ ★
Über 350 Bewertungen auf ProvenExpert.com
lesen Sie mehr

Kündigung kann durch die Gewährung einer Auslauffrist abgefedert werden

Das Arbeitsverhältnis kann aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden, wenn Tatsachen vorliegen, aufgrund derer dem Kündigenden unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist oder bis zu der vereinbarten Beendigung nicht zugemutet werden kann.


Ein pflichtwidriges Verhalten, das bei einem Arbeitnehmer ohne Sonderkündigungsschutz nur eine ordentliche Kündigung rechtfertigen würde, kann unter Umständen gerade wegen der infolge des Ausschlusses der ordentlichen Kündigung langen Bindungsdauer ebenfalls einen wichtigen Grund zur außerordentlichen Kündigung durch den Arbeitgeber darstellen.

Die Folgen können durch die Gewährung einer längeren Auslauffrist abgefedert werden.
 
Bundesarbeitsgericht, Urteil BAG 2 AZR 730 15 vom 17.11.2016
Normen: § 626 BGB
[bns]
 

Headoffice Hamburg City

Elbchaussee 16
22765 Hamburg
Tel: 040 / 300 68 71 0
Fax: 040 / 300 68 71 999

Büro City Neuer Wall

Neuer Wall 71
20354 Hamburg
Tel: 040 / 300 68 71 0
Fax: 040 / 300 68 71 999

Büro Hamburg Süderelbe

Aue-Hauptdeich 21
21129 Hamburg
Tel: 040 / 74 21 46 95
Fax: 040 / 74 21 46 94

Büro Landkreis Stade

Ostfeld 11a
21635 Jork
Tel: 040 / 74 21 46 95
Fax: 040 / 74 21 46 94

hmbg-hcht 2024-12-04 wid-149 drtm-bns 2024-12-04
Abmahnung Hamburg, Arbeitsvertrag pruefen Hamburg, Kuendigung Hamburg, Pflichtverletzung Hamburg, Arbeitsrecht Arbeitnehmer Hamburg, Anwaelte Arbeitsrecht Hamburg, Krankheitsbedingte Kuendigung Hamburg, Aufhebungsvertrag Hamburg, Pruefung Arbeitsvertrag Hamburg, Anstellungsvertrag Hamburg