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Nimmt ein Arbeitnehmer nicht an einer Weihnachtsfeier teil, hat er anschließend keinen Anspruch auf ein Weihnachtsgeschenk, welches als Überraschung vom Arbeitgeber bei der Veranstaltung verschenkt wurde.
Arbeitsgericht Köln, Urteil vom 09.10.2013
Äußert ein Arbeitnehmer den klaren Wunsch keinen Schutz durch den Betriebsrat zu wollen, so kann dieser benachteiligenden personellen Einzelmaßnahmen nicht widersprechen.
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 09.10.2013
Täuscht ein Arbeitnehmer eine Arbeitsunfähigkeit wegen Krankheit vor, so rechtfertigt dies eine fristlose Kündigung, selbst wenn der Arbeitnehmer dabei ein ärztliches Attest beibringt, das ihm eine Arbeitsunfähigkeit bescheinigt.
Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 08.10.2013
Die Kündigungsschutzklage eines Kreisgeschäftsführers der CDU-Partei blieb auch vor dem Landesarbeitsgericht Berlin – Brandenburg erfolglos.
Landesarbeitsgericht Berlin Brandenburg, Urteil vom 01.10.2013
Wer während der Arbeit etwas trinkt und sich hierbei Zähne ausschlägt, kann von der Berufsgenossenschaft keine Anerkennung dieses Geschehens als Arbeitsunfall verlangen.
Sozialgericht Dresden, Urteil vom 01.10.2013
Die Aufwendungen für die Fahrten zwischen Wohnung und erster Arbeitsstätte können gegenüber dem Finanzamt nur für die kürzeste Straßenverbindung angegeben werden.
Bundesfinanzhof, Urteil vom 26.09.2013
Ist für die Erbringung der Arbeitsleistung eine elektronische Signaturkarte erforderlich, müssen Arbeitnehmer eine solche unter Verwendung ihrer Daten aus dem Personalausweis beantragen.
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 25.09.2013
Wer innerhalb der Arbeitszeit ein privates Telefonat führt und in diesem Rahmen einen Unfall erleidet, hat keinen Anspruch gegen die Unfallversicherung.
Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 25.09.2013
Ein Tarifvertrag, der genau bestimmt ist, muss von keiner der Vertragsparteien akzeptiert werden.
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 25.09.2013
Die Entscheidung des Bundesarbeitsgericht hat erneut klargestellt, dass es bei der Abgrenzung, ob ein Dienst- oder Werkvertrag vorliege, nicht nur auf die äußerliche Form des zwischen den Parteien geschlossenen Vertrages ankommt, sondern vielmehr eine Gesamtschau sämtlicher Einzelheiten im Sachverhalt erfolgen muss.
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 25.09.2013
 

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