E-Mail 040 / 300 68 71 0 Anfahrt Kanzlei Facebook Abfindungsrechner Kündigung Abfindung einfach erklärt
★ ★ ★ ★ ★
Über 350 Bewertungen auf ProvenExpert.com
lesen Sie mehr

1 2 3 4 [5] 6 7 8 9 10 11 | >> | Ende

Wird ein Arbeitnehmer der im Personalrat ist, zu Unrecht zu hoch in der Entgeltgruppe für den öffentlichen Dienst eingruppiert, so hat er auf die fälschlich erfolgte Eingruppierung keinen Anspruch, mithin ist einen Korrektur der fälschlichen Eingruppierung in die richtige Einkommensgruppe auch ohne den Ausspruch einer Änderungskündigung wirksam.
Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 19.11.2019
Das Arbeitsverhältnis kann aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden, wenn Tatsachen vorliegen, aufgrund derer dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses selbst bis zum Ablauf der Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann.
Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 19.11.2019
Ein im Krankenhaus angestellter Chefarzt, der gleichzeitig noch eine eigene Praxis hat und mit einem hälftigen Versorgungsauftrag an der vertragsärztlichen Versorgung teilnimmt, ist grundsätzlich verpflichtet, am allgemeinen ärztlichen Bereitschaftsdienst teilzunehmen.
Bayerisches Sozialgericht, Urteil vom 18.11.2019
Ein Arbeitnehmer, der an einer Störung aus dem Autismusspektrum (Asperger-Syndrom) leidet und nicht nur eine geförderte Ausbildung in einem Berufsbildungswerk absolvieren will, sondern darüber hinaus einen weitergehender Beruf erlernen und ergreifen will, hat unter Umständen Anspruch auf die Unterstützung seines Berufswunsches durch parallele Förderung von Therapiemaßnahmen in einem Autismustherapiezentrum.
Sozialgericht Osnabrück, Urteil vom 12.11.2019
Ar­beit­neh­mer können nicht for­mu­lar­ver­trag­lich zur Rück­zah­lung von Aus­bil­dungs­kos­ten ver­pflich­tet wer­den, wenn das Ar­beits­verhält­nis "auf ih­ren Wunsch" en­detKlauseln sind so auszulegen, wie sie von einem verständigen und redlichen Vertragspartner unter Abwägung der Interessen der normalerweise beteiligten Verkehrskreise verstanden werden, wobei die Verständnismöglichkeiten eines durchschnittlichen Vertragspartners zugrunde zu legen sind.
Landesarbeitsgericht Hamm, Urteil vom 10.11.2019
Nach einem Arbeitsunfall richtet sich die Höhe des Verletztengeldes nach dem bisherigen nachgewiesenen Arbeitseinkommen, mithin nach der letzten Lohnabrechung.
Landessozialgericht Hessen, Urteil vom 25.10.2019
Der Arbeitgeber hat in einem Unternehmen mit mehr als 20 wahlberechtigten Arbeitnehmern vor jeder Einstellung eines neuen Arbeitnehmers den Betriebsrat vor jeder Einstellung zu unterrichten und dessen Zustimmung zu beantragen.
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 22.10.2019
Ein Unternehmer, der einen anderen Unternehmer mit der Erbringung von Werk- oder Dienstleistungen beauftragt, haftet für die Verpflichtungen dieses Unternehmers, eines Nachunternehmers oder eines von dem Unternehmer oder einem Nachunternehmer beauftragten Verleihers zur Zahlung des Mindestentgelts an einen Arbeitnehmer wie ein Bürge, der auf die Einrede der Vorausklage verzichtet hat.
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 16.10.2019
Die arbeitsvertragliche Festlegung von Arbeitstagen kann gesetzliche Feiertage nicht gezielt aussparen.
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 16.10.2019
Bei der Arbeitnehmerüberlassung ist der Verleiher verpflichtet, dem Leiharbeitnehmer für die Zeit der Überlassung an den Entleiher die im Betrieb des Entleihers für einen vergleichbaren Arbeitnehmer des Entleihers geltenden wesentlichen Arbeitsbedingungen einschließlich des Arbeitsentgelts zu gewähren.
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 16.10.2019
 

Headoffice Hamburg City

Elbchaussee 16
22765 Hamburg
Tel: 040 / 300 68 71 0
Fax: 040 / 300 68 71 999

Büro City Neuer Wall

Neuer Wall 71
20354 Hamburg
Tel: 040 / 300 68 71 0
Fax: 040 / 300 68 71 999

Büro Hamburg Süderelbe

Aue-Hauptdeich 21
21129 Hamburg
Tel: 040 / 74 21 46 95
Fax: 040 / 74 21 46 94

Büro Landkreis Stade

Ostfeld 11a
21635 Jork
Tel: 040 / 74 21 46 95
Fax: 040 / 74 21 46 94

hmbg-hcht 2024-12-13 wid-149 drtm-bns 2024-12-13
Anwalt Abfindung Hamburg, Arbeitszeugnis Hamburg, Arbeitsvertrag Hamburg, Kuendigung Hamburg, Rechtsanwalt Arbeitsvertrag Hamburg, Aufhebungsvertrag Hamburg, Arbeitsvertrag pruefen Hamburg, Rechtsanwalt Kuendigung Hamburg, Mehrarbeit Hamburg, Betriebsbedingte Kuendigung Hamburg